Alfred Kranzfelder, Jahrgang 1908, in frühen Jahren der bündischen Jugend verbunden, trat nach dem Abitur an einer Jesuitenschule am 4. April 1927 als Offizieranwärter in die Reichsmarine ein. Während der Kadetten- und Fähnrichsausbildung an der Marineschule Mürwik qualifizierte er sich zum Lehrgangsbesten und wurde so Crewältester. An Bord des Panzerschiffes ADMIRAL SCHEER nahm er am Spanischen Bürgerkrieg teil und wurde am 1. Oktober 1936 zum Kapitänleutnant befördert. Krankheitsbedingt wurde er borddienstuntauglich.

Seit Februar 1940 verrichtete er seinen Dienst in der Operationsabteilung der Seekriegsleitung und befasste sich mit Fragen des Völkerrechts und der Politik. Kranzfelder wurde hervorragend beurteilt und im September 1941 zum Korvettenkapitän befördert.

Die Aufgabe brachte es mit sich, dass die Angehörigen des Völkerrechtsreferats, neben den Seeoffizieren zumeist Juristen und Völkerrechtler, genaue unzensierte Einblicke in die politisch-militärische Lage des Seekrieges erhielten. Darin mag die Ursache für die Beteiligung von weiteren Angehörigen dieses Referats am Widerstand liegen: Korvettenkapitän z.V. Dr. Sydney Jessen, Fregattenkapitän d.R. Dr. Arnold Mardersteig, Korvettenkapitän d.R. Prof. Dr. Kurt Bauch, der im Zivilberuf Professor für Kunstgeschichte war, Admiralrichter Dr. Curt Eckhardt und Hapag-Direktor Werner Traber.

Berthold von Stauffenberg, hatte sich im Herbst 1943, als die Umsturzpläne seines Bruders Gestalt annahmen, Kranzfelder gegenüber vorsichtig geöffnet. Kranzfelder reagierte auf die Äußerung Stauffenbergs, dass der Führer eigentlich beseitigt werden müsse, mit den Worten, dass sich für so etwas wohl niemand finden werde. Stauffenberg entgegnete hierauf sinngemäß, dass es sehr wohl “Leute” hierfür gebe, da auch die Generäle die Politik Hitlers nicht mehr mittrügen. Kranzfelder wurde umfänglich eingeweiht, bekam Einblick in die Diskussionen der Widerstandsgruppe und engagierte sich seit Herbst 1943 im Widerstand.

In den ersten Monaten des Jahres 1944 war die Hoffnung auf einen Staatsstreich bei Kranzfelder gemindert. Nach der Invasion sah er kaum noch Erfolgsaussichten eines Anschlages, da nach seinen und Stauffenbergs Überlegungen nur das Vorhandensein von intakten Fronten Grundvoraussetzungen für nachfolgende Verhandlungen mit den West-Alliierten boten. Trotz dieser eher resignierten Stimmung unterstützte er, nachdem er von dem dennoch in Bälde auszuführenden Attentat über Berthold von Stauffenberg informiert wurde, diese Absicht in vollem Umfang.

Kranzfelders dezidierte Rolle im Zusammenhang mit den Ereignissen des 20. Juli bestand darin, als Beobachter im Befehlsstand Koralle – dem Sitz der Seekriegsleitung in Bernau bei Berlin – Bericht zu erstatten, wie Großadmiral Karl Dönitz als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und Admiral Wilhelm Meisel, Chef der Seekriegsleitung, sich nach dem Umsturz verhielten. Gegebenenfalls sollte Kranzfelder einschreiten und Dönitz sowie Meisel verhaften und festsetzen. So sollte vermieden werden, dass anderslautende Befehle an die Kriegsmarine den beabsichtigten Verlauf nach dem Attentat verhinderten. Für die Widerstandsgruppierung um Stauffenberg herrschte die Überzeugung, dass die Führung der Kriegsmarine aufgrund einer für die Gesamtkriegführung eher untergeordneten Rolle schwer zu bewegen sei, sich aktiv am Widerstand zu beteiligen. Ferner wurde eine Beteiligung der Führung der Kriegsmarine am Umsturz als unwahrscheinlich eingeschätzt, da “die Kriegsmarine der am weitesten nationalsozialistisch eingestellte Wehr-machtsteil war.” Diese Einschätzung führte zu einer besonders behutsamen Kontaktaufnahme zu Angehörigen der Kriegsmarine.

Nach dem Umsturz-Versuch führte die Spur über Berthold von Stauffenberg zu seinem Freund Kranzfelder. Er wurde am 24. Juli 1944 durch den Chef der Seekriegsleitung verhaftet und nach Berlin zur Gestapo überführt. Vom Volksgerichtshof wurde er am 10. August 1944 zum Tode verurteilt und unmittelbar danach hingerichtet.

Epilog

Das klassische griechisch-römische Widerstandsrecht, welches Eike von Repgow um 1225 bei Eidbruch des Eidnehmers – des Herrschers also – als Widerstandspflicht bezeichnet hat, wurde im Verlauf der Geschichte ausgehöhlt: Das preußische Staatsrecht des 19. Jahrhunderts enthielt den Widerstandsbegriff gar nicht mehr.

So ist der Art. 20, Abs. 4 unseres Grundgesetztes, der – wenn auch aus anderen Beweggründen ab 1968 – ein Widerstandsrecht einsetzt gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, eine Errungenschaft des Widerstands im Dritten Reich. Damit gilt im Verständnis des Staatsgefüges dieses Widerstandsrecht sogar als den Staat stabilisierend.

In Abgrenzung dazu hat das aber nichts mit dem „zivilen Ungehorsam“ zu tun, denn aktiver Widerstand in einer freiheitlichen Ordnung ist Terrorismus. Hier gilt im wahrsten Sinne des Wortes: vigilia pretium libertatis – Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.

Wilfried von Tresckow

von links oben nach rechts unten:

Helmut Stieff, 1901 – 1944; Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanefeld, 1902 – 1944; Claus Schenk Graf von Stauffenberg, 1907 – 1944; Berthold Schenk Graf von Stauffenberg, 1905 – 1944; Friedrich Olbricht, 1888 – 1944; Caesar von Hofacker, 1896 – 1944; Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff, 1905 – 1980; Axel von dem Bussche.